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Effektives rechtliches Vorgehen gegen Cyberstalking anhand unterschiedlicher Begehungsformen

© Julia Wortmann
© Julia Wortmann

Referentin

Julia Wortmann (Rechtsanwältin, u. a. für strafrechtliche und sozialrechtliche Opfervertretung)

Abstract

Von Cyberstalking Betroffene müssen sich derzeit wegen der vielfältigen Begehungsmöglichkeiten durch einen Dschungel unterschiedlicher Rechtsbereiche kämpfen, um effektiven Rechtschutz zu erlangen. Der Vortrag soll auf Besonderheiten hinweisen und mögliche Fallstricke anhand von Beispielen aufzeigen.

Eine hohe Hürde besteht bereits vor dem eigentlichen Durchsetzen der Ansprüche. Spezifisch für Cyberstalking kann sein, dass die Identität der stalkenden Person zunächst unbekannt ist oder diese ihre Identität verschleiert. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, Betreiber zur Offenlegung von Daten bzw. zum Löschen von Inhalten zu verpflichten.

Neben dem familiengerichtlichen Schutz über das Gewaltschutzgesetz ist immer zu prüfen, ob zur besseren Rechtsdurchsetzung auch zivilrechtliche Abwehransprüche geltend gemacht werden können.

Auf der strafrechtlichen Ebene geht § 238 StGB (Nachstellung) in vielen Fällen leer. Hier spielt der strafbewehrte Schutz von Persönlichkeitsrechten eine wichtige Rolle.

Die derzeitige Rechtslage bietet nur ungenügenden strafrechtlichen Schutz bei Cyberstalking. Auch die geplante Reform des § 238 StGB wird dem vielgestaltigen Phänomen des Cyberstalkings nicht gerecht. Dringlicher ist eine Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden, um auch mit der bestehenden Rechtslage wirksamen Schutz bei (geschlechtsspezifischer) Gewalt mittels moderner Kommunikationsmittel zu erlangen.