Noch immer ist es so,
– dass die meisten Anzeigen wegen Nachstellung eingestellt werden
– dass die von Stalking Betroffenen erst dann auf Taten der Justiz hoffen können, wenn ihr Leben bereits massiv eingeschränkt und zerstört ist, d. h. wenn sie beispielsweise ihren Wohnort und Arbeitsplatz wechseln mussten oder gar arbeitsunfähig wurden
– dass eine Verfolgung der Straftat Stalking nur dann erfolgt, wenn der Täter erfolgreich war und ein Leben bereits zerstört und eingeschränkt ist. Ein Erfolgsdelikt
Es reicht also nicht aus, dass die Taten, die der Stalker begeht, dazu geeignet wären, ein Leben zu zerstören und zu beeinträchtigen. Ein Eignungsdelikt.
Es gibt bereits einen durch das Bundesland Bayern im Bundesrat eingereichten Gesetzesentwurf, in dem es u.a. heißt: ein Opfer, das standhaft bleiben wolle und hierzu enorme psychische Belastungen auf sich nehme, „erfährt durch das Strafrecht keine Unterstützung“. Das muss sich ändern.
Mary Scherpe, selbst Opfer von massivem Stalking sowie der Justiz, stellte aufgrund der jetzigen Gesetzeslage zwei Anzeigen ein. Sie fordert deshalb in ihrer Petition, dass es endlich zu einer Änderung des Paragraphen 238 kommt und dass der Straftatbestand des Stalkings von einem Erfolgsdelikt in einen Eignungsdelikt umgewandelt wird.
Gern könnt ihr sie und andere Opfer von Stalking hierbei unterstützen: zur Petition.