Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen trat am 9. März 2017 endlich in Kraft. Heute sprach Beate M. Köhler, Koordinatorin des Anti-Stalking-Projektes, mit Cansel Kızıltepe, Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD), ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Peggy Hochstätter und Steffi Lehnhardt, Projektmanagerin im FRIEDA-Frauenzentrum e. V., über die Gesetzesänderung von § 238 StGB und deren Folgen.
Stalking-Paragraph wird das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen umgangssprachlich oft genannt. Im März 2017 kam es zu einer Novellierung des § 238 StGB. Der Straftatbestand Stalking (Nachstellung) wurde zugunsten Betroffener verschärft: von einem konkreten Erfolgsdelikt hin zu einem abstrakten Gefährdungsdelikt.
Bald sind also auch Taten strafbar, die die Lebensgestaltung Betroffener schwerwiegend beeinträchtigen können. Bisher war die Voraussetzung, dass die Betroffenen tatsächlich ihr Leben verändern und beispielsweise ihre Wohnung wechseln.
Fragen beim heutigen Besuch von Cansel Kiziltepe, MdB, und ihrer Mitarbeiterin Peggy Hochstätter waren unter anderem:
- Welche konkreten Verbesserungen bringt die Veränderung mit sich?
- Was bedeutet dies für die Betroffenen?
- Welche Veränderungen erhoffen wir als Beratungszentrum uns in der Praxis davon?
Mehr Infos und Stimmen wie von Beate M. Köhler aus dem Anti-Stalking-Projekt gibt es in den verlinkten Beiträgen von Gudula Geuther: als Artikel beim Deutschlandfunk und als Podcast bei Deutschlandradio.