So ist zukünftig Cybermobbing ein festgeschriebener Straftatbestand und kann mit 1-3 Jahren Haft geahndet werden.
Auch die Zwangsheirat wird aus dem Bereich der schweren Nötigung zu einem eigenen Straftatbestand.
Zusätzlich wird der neue Straftatbestand „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ eingeführt und ermöglicht es, dass auch Täter_innen betraft werden, deren Opfer sich nicht körperlich gegen sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung wehren konnten oder sich aus Angst nicht wehrten.
Wir hoffen, dass sich Deutschland möglichst bald ein Beispiel an seinem Nachbarland nimmt!