Zehn-Punkte-Katalog gegen sexistische, frauenfeindliche und diskriminierende Werbung
Der Katalog orientiert sich an Ulm, Detmold oder Bremen, wo ähnliche Kriterien gelten. Danach ist Werbung sexistisch, frauenfeindlich, diskriminierend, wenn:
- Vermittelt wird, dass Frauen schön, aber willensschwach, hysterisch, dumm und emotionsgesteuert sind.
- Zweitens Frauen kaum bekleidet und als Lustobjekt für Männer inszeniert werden.
- Vermittelt wird, dass der Mann der Frau überlegen ist.
- Bestimmte Rollenbilder als Norm festgelegt werden: Frauen als Hausfrau, als konsumsüchtige Wesen, Jungen in blauen und Mädchen in rosafarbenen Sachen.
- Abweichungen von Körpernormen (Falten, Übergewicht) als defizitär gelten.
- Körper oder Körperteile als stets verfügbar und käuflich dargestellt werden.
- Frauen ohne Produktbezug auf ihre rein sexuelle Funktion reduziert werden.
- Für sexuelle Dienstleistungen geworben wird.
- Kinder in sexuell aufreizenden Posen dargestellt werden.
- Vermittelt wird, dass Gewalt legitim ist oder von Frauen gar erwünscht wird.
Quelle: Berliner Zeitung