Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt. Doch in den meisten Fällen kommt es noch nicht einmal zum Prozess und nur jeder achte Täter wird verurteilt. Grund sind die Lücken, die das Gesetz aufweist! Von einer Vergewaltigung im Rechtssinne ist erst die Rede, wenn der Täter Gewalt anwendet oder der Frau mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht. Wenn die Frau sich mit Worten wehrt, „nein“ sagt, vor Angst erstarrt oder weint, wird der Täter nicht verurteilt, da der Tatbestand der Vergewaltigung laut Gesetz nicht erfüllt ist.
Das muss geändert werden! Terre des Femmes fordert die Reformierung des Vergewaltigungsgesetzes und dass Betroffene besser geschützt werden. Zudem soll Betroffenen sexualisierter Gewalt ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung zustehen.
Die Unterschriftenaktion läuft noch bis Ende März 2014 und wird natürlich auch vom FRIEDA-Frauenzentrum unterstützt. Bei uns liegen die Unterschriftenlisten aus. Kommt vorbei und tragt euch ein oder helft online mit, der Straflosigkeit bei Vergewaltigung ein Ende zu setzen:
Unterschreibt jetzt!